Die Beratung für Steuer Niederlande durch unsere Fachkräfte

Unsere Kanzleistandorte in der Nähe zu den benachbarten Ländern Niederlande, Belgien und Frankreich sorgen dafür, dass wir viele Mandanten beraten, die ihren Firmensitz oder ihre Arbeitsstelle in eines dieser Länder verlegen.

Auch die Neueröffnung einer Filiale im Ausland kann von uns im Bereich der Steuer oder der Finanzbuchhaltung betreut werden, denn wir verfügen auf diesem Gebiet über eine große Kompetenz. Für uns enden die steuerrechtlichen Vorschriften und Gegebenheiten nicht an den Grenzen Deutschlands, wir beschäftigen uns seit längerer Zeit auch mit dieser Thematik jenseits der Grenzen zu den Nachbarländern.

Insbesondere als qualifizierte Fachberater für Internationales Steuerrecht unterstützen wir Sie mit unseren praktischen Erfahrungen und überdurchschnittlichen theoretischen Fachkenntnissen. 

Darüber hinaus sind wir Mitglied der Deutsch Niederländischen Handelskammer.

Der neue Firmensitz in den Niederlanden

Sie haben die Niederlande dazu ausgewählt, dort ein Unternehmen zu gründen? Dann sorgen wir mit einer ausführlichen Beratung dafür, dass Sie auch über die Steuer Niederlande informiert werden. Die grenzüberschreitende Besteuerung und Ihre vielen Fragen, die in diesem Zusammenhang bestimmt auftauchen, sind ein Teil unserer täglichen Arbeit. Wir werden dabei von langjährigen Beratern im entsprechenden Ausland unterstützt, mit denen wir schon seit Jahren erfolgreich im Austausch stehen.

Tochtergesellschaften im Ausland

Auch wenn Sie planen, eine Tochtergesellschaft Ihres Unternehmens im Ausland zu eröffnen, sind die GTK Steuerberater genau der richtige Ansprechpartner für Sie und Ihre Belange. Die Fachkräfte unserer Kanzlei beraten Sie hinsichtlich der eventuellen Verlegung des Wohnsitzes, der Steuerbelastung in den Niederlanden im Vergleich zu Deutschland oder die eventuell beschränkte Steuerpflicht. Es gibt viele Punkte in diesem Bereich, über die Sie sich rechtzeitig informieren sollten. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Steuerliche Vergünstigungen

Hochqualifizierte nichtansässige Arbeitnehmer mit auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder nicht in einem ausreichenden Maße vorhandenen Kenntnissen, die von internationalen Konzernen, anderen Unternehmen oder internationalen Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht für eine vorübergehende Tätigkeit ins Inland entsandt oder angeworben werden, können beantragen, dass 30 Prozent ihres Arbeitseinkommens steuerfrei gezahlt wird, um sie für bestimmte Kosten im Ausland zu entschädigen. Hier ist jedoch zu beachten, dass diese unter bestimmten Umständen dennoch dem Progressionsvorbehalt in Deutschland unterliegen können. Außerdem kann ihnen der Arbeitgeber die Schulgelder für den Besuch der Kinder auf internationalen Schulen steuerfrei erstatten. Arbeitnehmer müssen über ein Mindestgehalt von aktuell 37 296 Euro brutto pro Jahr verfügen. Bei Arbeitnehmern unter 30 Jahren mit Master-Abschluss liegt das Mindestgehalt bei 28 350 Euro. Arbeitnehmer, die innerhalb eines Radius von 150 km ab der niederländischen Grenze wohnhaft sind, werden von der Regelung ausgeschlossen. Die Arbeitnehmer gelten als Ansässige und damit als unbeschränkt steuerpflichtig bezüglich ihrer Einkünfte aus Arbeit und selbstgenutztem Wohneigentum. In Bezug auf ihre Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen und auf ihre Einkünfte aus Sparen und Investieren gelten sie als Nichtansässige, es besteht jedoch die Option als Ansässige besteuert zu werden. Die 30 Prozent-Regelung findet für die ersten 8 Jahre des Beschäftigungsverhältnisses in den Niederlanden Anwendung. Die Laufzeit wird um die Aufenthalts-/ Arbeitsperioden in den Niederlanden während der letzten 25 Jahre gekürzt.

Beachten Sie auch unsere aktuellen Steuermeldungen für die Niederlande: Hier klicken.

Weiterführende Themen: Steuerberatung international, Doppelbesteuerungsabkommen, Internationales Steuerrecht, Steuer Belgien, Steuer Frankreich, Steuer Niederlande

Ihre Ansprechpartner

Frank Ginster
Frank Ginster
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater | Fachberater für internationales Steuerrecht | Partner
Michael Valder
Michael Valder
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater | Partner