Fachberater

Wegen der Komplexität des Steuerrechts und den hohen fachlichen Anforderungen an den Steuerberater gewinnt die Spezialisierung auf bestimmte Fach- und Tätig­keitsgebiete, auch für Sie als Mandanten, zunehmend an Bedeutung.

Mit der Einführung des Fachberaters wurde für Steuerberater die Möglichkeit geschaffen, eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete mit einem amtlichen Titel nachweisen zu können.

Die amtliche Verleihung gewährleistet, dass der Steuerberater, der den Fach­bera­tertitel führt, im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen überdurchschnitt­liche theore­tische und praktische Kenntnisse besitzt.

Sie als Mandant können sich daher auf den hohen Qualitätsstandard verlassen, den die Bezeichnung „Steuerberater“ garantiert. Die Fachberatertitel Fachberater für Internationales Steuerrecht und Fachberater für Verbrauchsteuern und Zölle werden von den Steuerberaterkammern amtlich verliehen und setzen die erfolgreiche Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang mit drei Klausuren sowie 30 praktische Fälle welche der Steuerberaterkammer zur Überprüfung der fachlichen Eignung vorgelegt werden müssen.

Fachberater (DStV e.V.) - zukunftsorientierte, spezialisierte Steuerberater

Neben den durch die Steuerberaterkammern verliehenen Fachberatertitel bieten der Deutsche Steuerberaterverband e.V. sowie weitere Fortbildungseindie die Möglichkeit für Steuerberater sich weiter zu spezialisieren.

Das Fachberater-Konzept des DStV gewährleistet eine hohe Qualität: um als Fachberater anerkannt zu werden, müssen besondere theoretische Kenntnisse in vom DStV akkreditierten Präsenz-Lehrgängen erworben und in zwei bestandenen Klausuren nachgewiesen werden. Außerdem müssen angehende Fachberater bereits praktische Erfahrungen in der Spezialisierung nachweisen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann sollten wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 02232 9345-0. Wir stehen Ihnen auch per E-Mail unter bruehl@gtkp.de zur Verfügung.