Auslandsgeschäfte richtig versteuern

Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt allgemein als ein völkerrechtlicher Vertrag, der zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beschlossen wurde. Deutschland hat mit vielen Ländern einen solchen Vertrag abgeschlossen, die Zahl der Vertragsstaaten wächst kontinuierlich. Da es sich aber nicht um einen einheitlich ausgehandelten Vertrag handelt, sondern mit jedem Land ein individuelles Abkommen abgeschlossen wurde, gibt es hier für den Laien erhebliche Unterschiede zu beachten. Wenn Sie als Unternehmer Geschäfte mit Partnern im Ausland tätigen, sollten Sie einen Fachmann wie uns an der Seite haben.

Ob ein DBA existiert oder noch in Verhandlung ist könnnen Sie dem BMF-Schreiben "Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2019" vom 17.01.2019 entnehmen.

Fachberater für Internationales Steuerrecht

Wir betreuen Personen, die ihr Einkommen im Ausland beziehen und im Inland wohnen oder umgekehrt im Inland tätig sind und einen Wohnsitz im Ausland haben, aber auch solche, die nicht im Ertragsteuerrecht Verpflichtungen eingehen, sondern im Bereich der Erbschaftsteuer, der Schenkungsteuer oder der Kraftfahrzeugsteuer. Damit Sie die notwendigen Vorschriften einhalten können und die erforderlichen Angaben gemacht werden können, stehen wir als Fachberater für Internationales Steuerrecht zur Verfügung. Das Schwerpunktthema „Doppelbesteuerungsabkommen“ wird schon seit geraumer Zeit in unserer Kanzlei behandelt, so dass wir Ihnen unsere qualifizierte Erfahrung und Hilfe anbieten können.

 

Weiterführende Themen: Steuerberatung international, Doppelbesteuerungsabkommen, Internationales Steuerrecht, Steuer Belgien, Steuer Frankreich, Steuer Niederlande