Der Steuerberater für Geschäfte im Ausland und Steuer Belgien

In der heutigen Zeit wird es immer einfacher, geschäftliche Kontakte ins Ausland zu knüpfen. Die Globalisierung trägt erheblich dazu bei und die Nähe zu den benachbarten Ländern wie Belgien macht es zusätzlich einfacher. Aber in Zeiten des Internets werden Geschäfte auch mit sehr viel weiter entfernt liegenden Unternehmen im Ausland gemacht und wenn hier Fragen auftauchen, ist nicht nur der Fachmann für Steuern in Belgien gefragt.

Zu einem der vielen Gründe für eine Anfrage bei einem Steuerberater gehört in dieser Hinsicht auch der Plan einer Erwerbstätigkeit im Ausland.

Insbesondere als qualifizierte Fachberater für Internationales Steuerrecht unterstützen wir Sie mit unseren praktischen Erfahrungen und überdurchschnittlichen theoretischen Fachkenntnissen. 

Im Ausland arbeiten

Wer seinen Arbeitgeber oder Auftraggeber im Ausland sucht, kann damit seinen persönlichen Wirkungskreis erweitern. Vielleicht ist es auch eine Zweigstelle des eigenen Arbeitgebers im Ausland, die für eine gewisse Zeit der Arbeitsstandort werden wird. Da die steuerlichen Voraussetzungen in anderen Ländern jeweils unterschiedlich sind, sollte vor der Verwirklichung eines solchen Plans der Steuerberater befragt werden. So kann beispielsweise zum Thema Steuer Belgien und die Doppelbesteuerungsabkommen alles geklärt werden, was in dieser Hinsicht notwendig ist. Ob eine Verlegung des Wohnsitzes günstig oder eher nicht angeraten ist, kann durch unsere Beratung festgestellt werden.

Steuerliche Vergünstigungen

Ausländische Führungskräfte, Direktoren, hochrangige Spezialisten und Forschungsexperten, die vorübergehend in einer belgischen Betriebsstätte einer nichtansässigen Gesellschaft, einer Tochtergesellschaft einer nichtansässigen Gesellschaft oder einer ansässigen Gesellschaft eines internationalen Konzerns beschäftigt sind, werden steuerlich begünstigt. Sie unterliegen der Einkommensteuer für Nichtansässige, obwohl sie tatsächlich ansässig sind. Dies hat zur Folge, dass ihre Einkünfte aus dem Ausland in Belgien steuerfrei sind. Weiterhin sind Erstattungen für zusätzliche Ausgaben (Umzugskosten, Wohngeld, Kosten einer jährlichen Reise in das Heimatland, Lebenshaltungskostenzuschüsse usw.), die durch die Entsendung oder Beschäftigung in Belgien entstehen, innerhalb bestimmter Grenzen (11 250 Euro für Führungskräfte in aktiven Unternehmen und 29 750 Euro für Führungskräfte, die in Koordinations- oder Forschungszentren tätig sind) nicht steuerpflichtig.

Betriebseröffnung im Ausland

Wenn Sie planen, einen Betrieb im Ausland zu eröffnen, werden sich ganz spezielle Fragen ergeben, auf die wir zusammen eine Antwort finden können. Wir sind nicht nur in der Betreuung ausländischer Mandanten in Deutschland geübt, wir beraten auch deutsche Staatsbürger, die ein Unternehmen im Ausland eröffnen möchten. Hier gibt es ganz spezielle Vorschriften und Richtlinien im Steuerrecht, die einzuhalten sind. Hierüber können wir umfassend aufklären und auch die weitere Handhabung sowie die Betreuung der buchhalterischen Tätigkeiten übernehmen.

Ideal beraten zur Steuer Belgien

Die GTK-Steuerberater unterstützen Sie in allen Belangen des ausländischen Steuerrechts, auch ganz gezielt zu den Bestimmungen der Steuer Belgien. Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 02232 9345-0 an oder schreiben Sie eine E-Mail an bruehl@gtkp.de. Wir erläutern Ihnen unsere Leistungen gerne ganz genau und klären im Vorfeld, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

 

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Weiterführende Themen: Steuerberatung international, Doppelbesteuerungsabkommen, Internationales Steuerrecht, Steuer Belgien, Steuer Frankreich, Steuer Niederlande

Ihr Ansprechpartner

Frank Ginster
Frank Ginster
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater | Fachberater für internationales Steuerrecht | Partner