Betriebsprüfung - Simultanprüfung mit ausländischen Finanzbehörden zulässig
02.12.2019
Im Verfahren vor dem FG Köln ging es um die Berechtigung des FA an einer grenzüberschreitenden steuerlichen Außenprüfung mitzuwirken. Das Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes blieb erfolglos – das FA war zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch berechtigt.
Fachbeitrag PSTR - Praxis Steuerstrafrecht (IWW-Verlag)
von STB DIPL.-FINW. (FH) MICHAEL VALDER, GTK GINSTER THEIS KLEIN & PARTNER MBB
Weiterführende Themen: Betreuung von Betriebsprüfungen
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