Die Betriebsprüfung droht, was tun?

Betriebsprüfungen sind einschneidende Erlebnisse für jeden Steuerpflichtigen. Einen großen Teil unserer Tätigkeit verwenden wir für die Betreuung von Betriebsprüfungen, wobei wir auch oft Kollegen als Experten beratend zur Seite stehen. 

Betriebsprüfung

Der Ablauf einer Betriebsprüfung

Gerne möchten wir Sie über den wesentlichen Ablauf einer Betriebsprüfung unterrichten:

1. Gründe für eine Betriebsprüfung 

Gründe für eine Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Lohnsteuer-Außenprüfung können vielschichtig sein. Oftmals sind es Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen, in der steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung, in den Steuererklärungen und im Schriftwechsel.

Hervorgerufen werden können solche Prüfungen jedoch auch durch Prüfungsschwerpunkte bei einzelnen Branchen (z. B. Gastronomie, Friseure etc.) oder durch Kontrollmaterial, des Weiteren durch eine Zufallsauswahl der Finanzbehörde.

2. Prüfungsanordnung

Üblicherweise wird eine Betriebsprüfung eingeleitet durch eine Prüfungsanordnung, die an den Steuerpflichtigen oder wenn er steuerlich vertreten wird, an den Steuerberater gerichtet wird.

Oftmals ruft der Betriebsprüfer, bevor er die Prüfungsanordnung zur Post gibt, beim steuerlichen Berater oder bei dem Mandanten an und teilt mit, dass er beabsichtigt, eine Prüfung durchzuführen und vereinbart bereits dann den entsprechenden Termin und den Ort.

Bevor die schriftliche Prüfungsanordnung zugeht, besteht für den Mandanten noch die Möglichkeit einer Selbstanzeige nach § 371 AO.

Nach Zugehen der Prüfungsanordnung führt dann eine Selbstanzeige nicht mehr zu einer strafbefreienden Wirkung bei vollständiger Steuerzahlung.

3. Vorbereitung 

Jede Prüfung hat ihre Besonderheiten. Für viele Betriebe gibt es branchenabhängige Schwachpunkte, z. B. Kassenführung, die Behandlung teilfertiger Arbeiten, Reisekosten.

Gleichwohl gibt es auch Prüfungsfelder, die man immer wieder findet, wie z. B. Verträge mit nahen Angehörigen, Verträge zwischen GmbHs und deren Gesellschaftern, Umstrukturierungsvorgänge sowie Abgrenzungsthematiken von der privaten Sphäre zur beruflichen Sphäre, insbesondere Pkw-Kosten und Bewirtungskosten, Behandlung von Schuldzinsen, zutreffende Bilanzierung sowie die Bildung von Rückstellungen.

Derzeit sind u. a. Schwerpunkte immer die private Pkw-Nutzung und die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages.

4. Durchführung

Die Betriebsprüfung sollte nach Vorgabe der steuerrechtlichen Rahmenvorschriften grundsätzlich im Betrieb des Mandanten durchgeführt werden. Oftmals ist es jedoch so, dass sie beim Steuerberater durchgeführt wird. Wenn Berater und Mandanten weit vom Finanzamt entfernt ihren Sitz haben, kommt es auch schon einmal vor, dass eine Prüfung an Amtsstelle stattfindet.

Prüfungen an Amtsstelle gestalten sich oftmals als kompliziert, da die Kommunikation zwischen Berater und Prüfer sich verhältnismäßig schwierig gestaltet. Man kann in diesem Fall Anfragen des Prüfers nicht direkt mit diesem besprechen.

Es gibt Betriebsprüfer, die mehr vertragsorientiert sind und Prüfer, die mehr belegorientiert sind. Insoweit nutzen die Betriebsprüfer seit einigen Jahren die Software der Firma Idea und filtern dann die Buchführungsdaten, die von Seiten des Steuerberaters zur Verfügung gestellt werden. Insoweit ist ein beliebtes Spiel der Betriebsprüfer derzeit die sog. „Lückenanalyse“. Hier wird überprüft, ob die Ausgangsrechnungen des Unternehmens vollständig enthalten sind.

Oftmals gibt es eine Vielzahl von Fragen, die von Seiten des Beraters und des Steuerpflichtigen möglichst zeitnah abgearbeitet werden sollen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Betriebsprüfung zu gewährleisten.

Der Betriebsprüfer ist verpflichtet, den Steuerpflichtigen oder seinen steuerlichen Berater über den laufenden Fortgang der Prüfung zu unterrichten. Dies soll ermöglichen, dass der Steuerpflichtige über den Verlauf der Prüfung informiert ist, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

5. Schlussbesprechung

Am Ende der Außenprüfung findet eine Schlussbesprechung statt. Diese muss nicht unbedingt stattfinden, denn wenn man vorher Einigung erzielt hat, kann diese entfallen. In der Schlussbesprechung können noch einmal die strittigen Punkte besprochen werden.

Nach der Schlussbesprechung wird der sog. Betriebsprüfungsbericht übersandt. Hier besteht die Möglichkeit, entsprechende Einwände vorzubringen. Soweit hier dann keine Einigung erfolgt oder man aber eine Einigung erzielt hat, werden Steuerbescheide erlassen, gegen die das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben ist.

6. Unser Angebot für Sie

  • Betreuung des gesamten Betriebsprüfungsablaufs mit Vorbereitung der Betriebsprüfung und Feststellung der vermutlichen Prüfungsschwerpunkte  
  • Einzelanfragen für steuerliche Problembereiche
  • Übernahme von laufenden Betriebsprüfungen  
  • Stellungnahmen zum Betriebsprüfungsbericht 
  • Rechtsbehelf- und Klageverfahren sowie Betreuung von Steuerstrafverfahren

Falls Sie unsere Unterstützung benötigen, rufen Sie uns gerne an unter der Rufnummer 02232 9345-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir erklären Ihnen gerne genau, wie wir Ihnen im Falle einer anstehenden Betriebsprüfung zur Seite stehen können!

 

Ihre Ansprechpartner

Frank Ginster
Frank Ginster
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater | Fachberater für internationales Steuerrecht | Partner
Michael Valder
Michael Valder
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater | Partner