Zertifizierter Seniorenberater (IFU/ISM gGmbH)

Die Seniorenberatung umfasst steuerliche Besonderheiten und Vertragsgestaltungen, insbesondere Spezialprobleme rund um Pflege und Vorsorge sowie vorweggenommene Erbfolge und eine optimale Testamentsgestaltung. Für eine eingehende Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Steuerliche Besonderheiten und Vertragsgestaltungen für die Betreuung von Senioren  

  • Die Besteuerung von Renten und Pensionen
  • Pflegestufen, insbesondere Pflegeaufwendungen und deren einkommensteuerliche Behandlung
  • Kindes- und Verwandtenunterhalt - Vorbehaltszuwendungen unter Angehörigen, Rückforderung von Zuwendungen (mit sozialrechtlichen Auswirkungen) - „Pflegefall und Immobilie“
  • Vertragsgestaltungen für typische Vereinbarungen im Alter: Hausverwaltung, letztwillige Verfügungen etc.
  • Optimaler Umgang mit den Rentenversicherungsträgern

Vorweggenommene Erbfolge und optimale Testamentsgestaltung

  • Teilentgeltliche Übertragungen, Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt und gegen Rentenverpflichtung als klassische Modelle der vorweggenommenen Erbfolge
  • Notwendigkeit und Realisierung der gegenseitigen Absicherung von Ehegatten / Lebenspartnern durch vorweggenommene Erbfolge und Testamentsgestaltung
  • Seniorenspezifische erbschaftsteuerliche Aspekte (Güterstandsfragen, Steuerbefreiung des Familienheims und weitere Steuerbefreiungen, Pflegepersonen)
  • Aktuelle Hinweise aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

Rechtliche Spezialprobleme rund um Pflege und Vorsorge

  • Welche Leistungen gewährt die Pflegeversicherung
  • z. B. bei Anpassung der Häuslichkeit auf seniorengerechten Wohnraum?
  • z. B. bei Unterstützung der ambulanten Pflege durch teilstationäre Angebote?
  • z. B. bei Unterstützung durch Anbindung an Hilferufsysteme?
  • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und dessen Auswirkungen auf die Beratung von Senioren
  • Welche rechtlichen Dokumente zur Vorsorge können hilfreich sein (z. B. Vorsorgevollmachten)?

Steuererklärung für Rentner

Wer nach seinem langen Berufsleben Rente bezieht, musste bis zum Jahre 2005 in den meisten Fällen nicht mehr daran denken, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Im Jahre 2005 wurden dann neue Steuerregeln festgelegt, die insbesondere für Renten Neuerungen mit sich brachten. Auch wenn Sie dank des Alterseinkünftegesetzes keine Steuer auf Ihre Rente bezahlen müssen, kann es erforderlich sein, eine Steuererklärung für Rentner abzugeben. Es könnte schließlich sein, dass Sie als Rentner noch zusätzliche Einkünfte über Ihre gesetzliche Rente hinaus beziehen.

 

Geld sparen mit der korrekten Steuererklärung

Ob Sie eine Einkommensteuererklärung als Rentner abgeben müssen und wie diese korrekt ausgefüllt werden soll, bei diesen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Da Renten unterschiedlich besteuert werden, der steuerpflichtige Anteil der Rente jedoch ausschlaggebend dafür ist, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist fachlicher Rat gefragt. Das schützt Sie sowohl vor Überzahlungen wie auch gegen Nachforderungen durch das Finanzamt und nimmt Ihnen außerdem noch wertvolle Zeit ab.

Wir von der GTK sind auf diesem Fachgebiet die Spezialisten, bieten Ihnen an, die Einkommensteuererklärung für Sie zu erstellen und sorgen mit unserem Know-How dafür, dass alles seine Richtigkeit hat und korrekt abgewickelt wird. Da es in diesem Bereich auch zu nachträglichen Steuererklärungen kommen kann, ist eine Beratung durch uns von großem Vorteil, auch wenn eine Selbstanzeige bei den Steuerbehörden im Raume steht.  

Ihr Ansprechpartner

Armin Theis
Armin Theis
Diplom-Betriebswirt
Steuerberater | Partner