Was ist neu im August 2025?

Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert. Bürokratische Hürden werden abgebaut, Passbilder für den Ausweis müssen digital sein. Und: Der Bahnverkehr zwischen Hamburg und Berlin ist bis April 2026 eingeschränkt. Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick.

Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert

Die Mietpreisbremse wurde um weitere vier Jahre bis Ende 2029 verlängert, damit Mieten nicht zu stark steigen - vor allem in Gegenden mit besonders großer Wohnungsknappheit. So soll es leichter werden, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

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Passbilder müssen digital vorliegen

Wenn neue Pass- und Ausweisdokumente beantragt werden, müssen die Passbilder digital vorliegen. Das gilt für: Reisepässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts. Papier-Passbilder dürfen von den Behörden nicht mehr angenommen werden. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Bis 31. Juli 2025 gilt eine Übergangsregelung, nach der Papierpassbilder noch akzeptiert werden können.

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Wachstumsbooster: Bessere Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen 

Das steuerliche Investitionssofortprogramm soll die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern. Dabei können Ausrüstungsinvestitionen - etwa für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - mit 30 Prozent pro Jahr schneller abgeschrieben werden, wenn sie vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Unternehmen können 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr abschreiben, wenn sie zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden. Die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von aktuell 70.000 Euro wird auf 100.000 Euro erhöht. 

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Mehr Zeit für Umsetzung des Tierwohlkennzeichens

Die für August 2025 geplante Einführung des staatlichen Tierwohlkennzeichens wird auf den 1. März 2026 verschoben. Die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer bekommen somit mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen. Das neue Kennzeichen unterscheidet fünf verschiedene Haltungsformen und gilt zunächst nur für Schweinefleisch. 

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Stoffstrombilanz: Bauern von Aufzeichnungspflichten befreit

Landwirtinnen und Landwirte werden von aufwändigen Berechnungen und jährlich wiederkehrendem Vorhalten von Buchführungsdaten entlastet. Möglich macht das die Aufhebung der Stoffstrombilanz-Verordnung. Sie regelte bislang, wie Landwirtinnen und Landwirte nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe in ihren Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. Durch die Aufhebung der Verordnung wird der Bürokratieaufwand auf den Höfen zukünftig um rund 18 Millionen Euro gesenkt. Einschlägige Umweltauflagen werden nicht gelockert.

Weitere Informationen zur Stoffstrombilanzverordnung

Besserer Vogelschutz bei der Elektrifizierung von Bahnschienen

Elektrische Oberleitungen der Bahn sind für Vögel, die sich darauf niederlassen, eine erhebliche Gefahr. Eine neue Verwaltungsvorschrift schafft bundesweit einheitliche Standards für Vogelschutzmaßnahmen. Sie ermöglichen es, Elektrifizierungsmaßnahmen wesentlich zügiger und mit weniger Verwaltungsaufwand umzusetzen und zugleich den Schutzumfang für die betroffenen Vogelarten beizubehalten.

Weitere Informationen zum Vogelschutz

Entsorgen von Batterien einfacher und kostenlos

Ab dem 18. August können Bürgerinnen und Bürger alle Batterien kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgeben. Dies regelt eine EU-Verordnung für Batterien. Außerdem müssen Hersteller künftig Batterien nach und nach mit QR-Codes versehen, über die Informationen zu Umweltverträglichkeit, Recyclingfähigkeit und verwendeten Rohstoffen abgerufen werden können. 

Weitere Informationen zur EU-Verordnung zum Entsorgen von Batterien

Strengere EU-Regeln für Geräte mit Funkverbindung

Ob SmartphonesTabletssmarte Haushaltsgeräte oder vernetzte Drucker - ab dem 1. August gelten in der EU neue Cybersicherheitsregeln für alle Geräte mit Funkverbindung - etwa über WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk. Ein CE-Kennzeichen macht deutlich, dass die Geräte grundlegende Cybersicherheitsanforderungen zum Schutz von Netzwerken, der Privatsphäre und vor Betrug erfüllen. Das bedeutet unter anderem: sichere Passwörter oder bei Spielzeugen eine Zugangssteuerung durch die Eltern.

Weitere Informationen zur Cybersicherheit

Mehr Transparenz und Sicherheit bei Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI)

Ab 2. August 2025 müssen Anbieter von KI-Modellen, die vielseitig einsetzbar sind, Informationspflichten aus der europäischen KI-Verordnung befolgen. Es geht zum Beispiel um Anwendungen, die flexibel Texte, Audios, Bilder oder Videos erzeugen können. Für besonders leistungsfähige KI-Modelle, die ein sogenanntes systemisches Risiko darstellen, gelten zusätzliche Pflichten zur Risikoabschätzung und -minderung.

Weitere Informationen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz

Ausbau der Ganztagsbetreuung: längere Fristen

Das Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wurde um zwei Jahre verlängert. Damit können die Länder ihre geförderten Maßnahmen nun bis Ende 2029 umsetzen. Das schafft mehr Planungssicherheit beim Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung. Ziel ist es, die Grundlagen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Das entsprechende Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.

Weitere Informationen zum Ganztagsausbau

Generalsanierung: Bahnstrecke Berlin-Hamburg mit Einschränkungen 

Am 1. August startet die Generalsanierung der Bahnverbindung Berlin-Hamburg. Bis Ende April 2026 wird die Strecke für die umfassenden Modernisierungsarbeiten gesperrt. Der Personen- und Güterverkehr wird in dieser Zeit umgeleitet. Wo keine Züge fahren können, soll ein Ersatzverkehr mit Bussen Reisende an ihr Ziel bringen.

Weitere Informationen zur Generalsanierung der Bahnstrecke Berlin-Hamburg

 

(Mitteilung Bundesregierung online)


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