Information zu Anfragen der Finanzverwaltung hinsichtlich Kapitaleinkünften aus der Türkei

19.12.2024

In den letzten Wochen haben Finanzämter verstärkt Anfragen zu Kapitaleinkünften aus dem Ausland gestellt, insbesondere zu Erträgen aus der Türkei. Diese Anfragen betreffen in erster Linie das Jahr 2019 und beruhen auf dem internationalen Austausch von Finanzdaten, der im Rahmen des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) u.a. zwischen Deutschland und der Türkei stattfindet.

Hintergrund

Seit einigen Jahren beteiligt sich auch die Türkei am AIA, einem internationalen Abkommen, das darauf abzielt, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und Transparenz zu schaffen. Im Zuge dieses Austauschs übermittelt die Türkei Daten zu Bankkonten, Zinserträgen, Dividenden und anderen Kapitaleinkünften von Personen mit Steueransässigkeit in Deutschland.   Die Finanzverwaltung nutzt diese Daten, um sicherzustellen, dass entsprechende Einkünfte ordnungsgemäß in den deutschen Steuererklärungen angegeben wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, drohen Nachzahlungen, Zinsen und unter Umständen steuerstrafrechtliche Konsequenzen.

Was ist zu tun?

Wenn Sie Kapitaleinkünfte aus der Türkei erzielt haben, die in Ihrer Steuererklärung 2019 nicht angegeben wurden, empfehlen wir Ihnen dringend, aktiv zu werden. Hierbei bieten sich folgende Schritte an:

  1. Prüfung der Unterlagen: Sammeln Sie alle relevanten Nachweise über Ihre Kapitaleinkünfte aus der Türkei, z. B. Kontoauszüge, Bescheinigungen über Zinserträge oder Dividendenabrechnungen.
  2. Korrektur der Steuererklärung: Sollte sich herausstellen, dass Einkünfte nicht deklariert wurden, können diese über eine freiwillige Selbstanzeige nachträglich gemeldet werden. Dies kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen abwenden, sofern die Anzeige rechtzeitig und vollständig erfolgt.
  3. Beratung durch Experten: Die Erstellung einer Selbstanzeige oder die Beantwortung von Anfragen der Finanzverwaltung ist komplex und erfordert eine fundierte steuerliche Expertise. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Analyse Ihrer Situation und der optimalen Vorgehensweise.

Wie wir Ihnen helfen können

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Prüfung Ihrer Steuerunterlagen: Wir analysieren, ob und in welchem Umfang Nachmeldungen erforderlich sind.
  • Erstellung von Selbstanzeigen: Wir helfen Ihnen, eine rechtssichere und vollständige Selbstanzeige zu erstellen.
  • Kommunikation mit der Finanzverwaltung: Wir übernehmen die Korrespondenz und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Behörde.

Kontakt

Falls Sie von einer Anfrage der Finanzverwaltung betroffen sind oder proaktiv handeln möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin, damit wir gemeinsam Ihren Fall besprechen können.

Von Steuerberater Adem Göksal




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