Digitales Erbe: Wie Sie Kryptowährungen richtig vererben
03.07.2024
Mit der zunehmenden Verbreitung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und anderen digitalen Assets gewinnen diese auch im Erbrecht an Bedeutung. Erben stehen vor neuen Herausforderungen, wenn sie auf Kryptowährungen im Nachlass stoßen, sei es in Form von Wallets oder verschlüsselten privaten Schlüsseln. Die Komplexität und Unsicherheit im Umgang mit digitalen Vermögenswerten erfordert ein grundlegendes Verständnis und sorgfältige Planung.
Rechtliche Grundlagen und der Erbschein
Nach § 1922 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Dies umfasst alle Aktiva und Passiva des Erblassers, einschließlich digitaler Vermögenswerte wie Kryptowährungen. Die Erben treten somit rechtlich in die Stellung des Erblassers ein und sind berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen.
Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das die Erben legitimiert und ihre Erbenstellung nachweist. Insbesondere bei Kryptowährungen, die auf Börsen gehandelt werden, kann ein Erbschein erforderlich sein, um den Verkauf der digitalen Vermögenswerte zu ermöglichen. Viele Börsen verlangen den Erbschein als Nachweis, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die Wallets und die darin enthaltenen Kryptowährungen erhalten.
Um den Erbschein zu erhalten, muss der Erbe beim Nachlassgericht einen entsprechenden Antrag stellen und die Erbenstellung nachweisen, beispielsweise durch Vorlage des Testaments oder des Erbvertrags sowie einer Sterbeurkunde.
Die Bedeutung des Private Key
Der Zugang zu Kryptowährungen erfolgt über einen privaten Schlüssel (Private Key). Ohne diesen Schlüssel sind die digitalen Vermögenswerte praktisch unzugänglich. Daher ist es essenziell, dass Erblasser sicherstellen, dass dieser Schlüssel sicher verwahrt und den Erben zugänglich gemacht wird. Ein prominenter Fall aus den USA, bei dem Erben nicht auf Kryptowährungen im Wert von Millionen zugreifen konnten, da der private Schlüssel fehlte, verdeutlicht die Tragweite dieses Themas.
Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Erbfall
Kryptowährungen werden steuerlich als Finanzinstrumente behandelt. Beim Erbfall müssen diese digitalen Vermögenswerte in der Erbschaftsteuererklärung angegeben werden (§ 10 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, ErbStG). Entscheidend für die Besteuerung ist der Marktwert der Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§§ 9, 11 ErbStG).
Wertbemessung und Volatilität
Die Bewertung von Kryptowährungen erfolgt zum Todestag des Erblassers. Aufgrund der hohen Volatilität von Kryptowährungen kann der Wert kurz nach dem Erbfall stark schwanken. Dies kann zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen, wenn der Kurs nach dem Tod des Erblassers stark fällt.
Erbschaftsteuerliche Freibeträge
Wie bei anderen Vermögenswerten gelten auch für Kryptowährungen die erbschaftsteuerlichen Freibeträge. Überschreitet der Wert der geerbten Kryptowährungen diesen Freibetrag, muss der Erbe Erbschaftsteuer zahlen.
Meldung und Dokumentation
Der Erbe ist verpflichtet, den gesamten Nachlass, einschließlich der Kryptowährungen, dem Finanzamt zu melden. Eine genaue Dokumentation des Marktwerts zum Todeszeitpunkt ist erforderlich. Bei der Bewretung empfiehlt es sich, den Durchschnittswert aus mehreren Handelsplattformen heranzuziehen, um eine objektive Bewertung zu gewährleisten.
Praktische Herausforderungen für Erben
Der Erbe muss in der Lage sein, auf die Wallets zuzugreifen und die privaten Schlüssel zu verwenden. Dies erfordert technisches Know-how und sorgfältige Verwaltung der Zugangsdaten. Im Zweifel sollte der Sachverhalt und das Vorhandensein intensiv geprüft werden, damit keine Kryptowährungen vergessen werden.
Kryptowährungen können nicht direkt als Zahlungsmittel für Steuern verwendet werden. Der Erbe muss daher sicherstellen, dass genügend liquide Mittel vorhanden sind, um die anfallende Erbschaftsteuer zu bezahlen. Ein Verkauf eines Teils der Kryptowährungen kann notwendig sein.
Kryptowährungen sind durch ihre dezentrale Natur besonders anfällig für Diebstahl und Verlust. Der Erbe muss geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die digitalen Vermögenswerte zu schützen.
Fazit
Die Vererbung von Kryptowährungen bringt zahlreiche rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern. Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Nachlassplanung, der Bewertung von Kryptowährungen und der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Rechtskreis.
Von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
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