Zukünftige Änderungen beim Transparenzregister durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz

12.12.2023

Durch den Entwurf zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) sind im Bereich des Transparenzregisters wichtige Änderungen vorgesehen, über diese wir Sie nachfolgend informieren möchten:

 

Deutschland ist nach der FATF-Deutschlandprüfung (Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force (FATF) angehalten, die Qualität der Daten im Transparenzregister, insbesondere in Bezug auf Authentizität, Angemessenheit und Richtigkeit, verstärkt zu überprüfen. Dies umfasst auch die Einführung eines Immobilientransaktionsregisters zur Erhöhung der Transparenz und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Zur Verbesserung der Datenqualität werden der registerführenden Stelle kurzfristig erweiterte Einsichtnahmerechte in öffentliche und nicht-öffentliche Register und Datenbanken eingeräumt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sanktionsdurchsetzung und die Bekämpfung von Finanzkriminalität zu stärken.  

Mithin ist zu erwarten, dass die Eintragungen im Transparenzregister in Zukunft noch stärker einer Überprüfung unterzogen werden. Es ist daher aus unser Sicht entscheidend, dass alle Meldungen zum Transparenzregister rechtzeitig, vollständig und richtig abgegeben werden, um Ordnungswidrigkeitenverfahren und hohe Bußgelder zu verhindern.

Das Bußgeld beträgt bis zu € 100.000 und bei vorsätzlicher Begehung sogar bis zu € 150.000. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen kann das Bußgeld um ein Vielfaches höher festgesetzt werden.

Bitte zögern Sie daher nicht, sich bei Unklarheiten oder zur Unterstützung an uns zu wenden.

 

Von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax) sowie mit Unterstützung von GPT-4

 




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