Umsatzsteuer: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 01.01.2024 wieder 19%
11.12.2023
Der bisher bis zum Jahresende geltende reduzierte Steuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird nicht darüber hinaus verlängert. Ab dem Jahreswechsel beträgt der Steuersatz wieder 19 %. Unternehmen der Gastronomie müssen insbesondere Ihre Kassensysteme zum Jahreswechsel anpassen.
Seit dem 1. Juli 2020 galt der ermäßige Umsatzsteuersatz gemäß dem ersten Corona-Steuerhilfegesetz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 30. Juni 2021.
Die Abgabe von Getränken unterlag stets dem regulären Steuersatz und war von dieser befristeten Regelung ausgenommen.
Diese Regelung wurde durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31. Dezember 2022 und das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
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