Informationsveranstaltung StaRUG Krisenfrüherkennung 08.06.2022 - jetzt anmelden
02.06.2022
Einladung zur Informationsveranstaltung „Krisenfrüherkennungspflicht – Neue Haftungsrisiken für die Geschäftsführung“
Seit letztem Jahr gelten erweiterte Pflichten für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG,AG). Sie müssen dafür Sorge tragen, dass existenzbedrohliche Unternehmensrisiken frühzeitig erkannt werden können und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung am 08. Juni 2022 um 16 Uhr an unserem Standort in Bornheim (Siegesstraße 23) möchten wir Ihnen erläutern, was die Regelungen des § 1 im „Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes" (StaRUG) für Sie konkret bedeuten und wie Sie den Anforderungen mit angemessenem Aufwand genügen können.
Dazu wird Ihnen zunächst Herr Dr. Stefan Arens von der uns verbundenen Gesellschaft der GTK Rechtsanwälte die juristischen Grundlagen darlegen. Darüber hinaus wird er darauf eingehen, welche strafrechtlichen Risiken und Schadensersatzansprüche Dritter bestehen, wenn diesen Pflichten nicht nachgekommen wird.
Von Seiten der GTK Steuerberater werden wir Ihnen anschließend anhand konkreter Beispiele aufzeigen, wie das geforderteFrüherkennungssystem passend für kleinere und mittlere Unternehmen ausgestaltet sein sollte. Selbstverständlich stehen wir Ihnen im Anschluss für Fragen zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich unter
https://forms.office.com/r/QQQ4cWQQX0
für die Veranstaltung an.
Die Plätze bei der Veranstaltung sind aufgrund unseres Hygienekonzeptes begrenzt. Sollten sich mehr Personen als Plätze anmelden, so werden wir Ihnen die Teilnahme per Videokonferenz anbieten.
Den Gesetzestext zum StaRUG finden Sie hier als Download.
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