Umsatzsteuerlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftwagen
22.09.2021
Mit Urteil v. 13.11.2019 – V R 9/18 hat der BFH entschieden, dass in den Gebieten einer Gemeinde in denen der Verkehr mit Personenkraftwagen allgemein verboten ist (z. B Umweltzone) , ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Kraftfahrzeuge (z. B. Pferde-Kutschen) vorliegen kann, wenn die übrigen Merkmale des Taxenverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind. Dabei ist insbesondere das Leitbild des Verkehrs mit Taxen i. S. v. § 47 PBefG maßgeblich, wonach Personen von Wagen befördert werden, die der Unternehmer an öffentlich zugänglichen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Ferner ist zu prüfen, ob allgemeine Beförderungsentgelt (Tarife) oder speziell ausgehandelte Beförderungspreise vorliegen. (Quelle: DStR 29/2021, S. 1710)
Weitere News:
31.10.2024: Generative KI beim FutureCamp der Stadt Bonn
25.10.2024: Ride Capital Insolvenz
17.09.2024: Meldepflichten für elektronische Kassensysteme mit TSE – Was Unternehmer wissen müssen
Alle News anzeigen