Hochwasserhilfen
14.09.2021
Die Bundesregierung hat am 21.07.2021 ein Hilfsprogramm für die von den Unwettern der vergangen Tage besonders stark betroffenen Regionen verabschiedet. Bereits am 16.07.2021 haben die Finanzministerien der Länder NRW u. Rheinland-Pfalz zwei inhaltsgleiche Erlasse zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli 2021 in Kraft gesetzt. In einer Sondersitzung am 23.07.2021 haben der Bund und die Länder die Maßnahmen weiter ausgeweitet und zudem mit BMF-Schreiben vom 23.07.2021 weitere umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen getroffen. Ferner hat das BMF entschieden, die die Zollverwaltung den Geschädigten helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern (Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern sowie Verkehrssteuern) folgende Erleichterungen zusichern darf:
- Stundung von fälligen oder bis zum 31.10.2021 fällig werdenden Steuern
- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzung
- Absehen von der Festsetzung von Steuern bzw. Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
Betroffene sollen so schnell wie möglich Kontakt mit dem für Sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen. Dieses ist hier zu finden.
(Quelle: NWB 30/2021, S. 2181)
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