Katastrophenerlass in Kraft gesetzt - Finanzverwaltungen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gewähren steuerliche Entlastungen
19.07.2021
UPDATE: Mit Datum vom 23.07.2021 wurden die entsprechenden Erlasse aktualisiert
Durch Unwetter Mitte Juli dieses Jahres (insbesondere am 14. und 15. Juli 2021) sind in Teilen von Nordrhein-Westfalen (insbesondere in Regionen, die an Flussläufe angrenzen) beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden.
Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.
Die Oberfinanzdirektion NRW hat hierzu im sog. Katastrophenerlass (aktualisierte Fassung v. 23.07.2021; hier für Rheinland-Pfalz) folgende steuerliche Maßnahmen beschlossen:
- Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
- Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
- Verlust von Buchführungsunterlagen
- Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden
- Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
- Bildung von Rücklagen
- Aufwendungen zur Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter
- Beseitigung von Hochwasserschäden am Grund und Boden
- Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft
- Unterstützungen an Arbeitnehmer (sind bis zu einem Betrag von 600 € je Kalenderjahr steuerfrei)
- Arbeitslohnspende
- Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen
- Grundsteuer Erlassanträge
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