Verlängerung der Steuererklärungsfrist 2019
16.02.2021
Der Bundesrat hat am 12.02.2021 dem Gesetz zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen des Jahres 2019 verlängert sich somit auf den 31.08.2021 (regulär 28.02.2021) soweit Sie steuerlich beraten sind.
Die Verzinsung von Steuernachzahlungen des Jahres 2019 beginnt statt am 01.04.2021 nunmehr am 01.10.2021.
Weitere News:
13.04.2021: Datev-Regional-Infotage
08.04.2021: Herzlich willkommen im Team der GTK! Verstärkung am Standort Bornheim
08.04.2021: Steuer-News April 2021
31.03.2021: Auszeichnung "Beste Steuerberater 2021"
26.03.2021: Steuertermine 2. Quartal 2021
Alle News anzeigen