IHK-Beiträge 2016 bis 2019 - Rückerstattung möglich
01.02.2021
IHK-Beiträge 2016 bis 2019 - Rückerstattung möglich
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes können Unternehmer von einer Rückerstattung von IHK Beiträgen profitieren. Das gilt auch für die IHK Bonn/Rhein-Sieg. Der Antrag ist für das Jahr 2016 bis 31.03.2021 zu stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei – wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner oder im Falle eines Neukontaktes an unser Sekretariat (02232-93450)
Downloads
Weitere News:
24.03.2023: Steuertermine 2. Quartal 2023
07.03.2023: Neue Regelungen zur Meldepflicht für digitale Plattformen
16.02.2023: Transparenzregisterpflicht für Unternehmer, Geschäftsführer und sonstige Verpflichtete
12.02.2023: Strafverfahren wegen Hinterziehung von Grundsteuer
Alle News anzeigen