Rückzahlung Soforthilfe NRW freiwillig noch in diesem Jahr möglich

03.12.2020

Die Abrechnung der Soforthilfe soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit.

Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußerten jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Für eine Rückmeldung muss anhand der Buchhaltung der tatsächliche Liquiditätsengpass ermittelt werden. 

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

 




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