Überbrückungshilfe II - Änderungen im Überblick
29.10.2020
Anträge für die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) können gestellt werden.
Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Unsere Leistungen beinhalten:
- Analyse der Buchhaltung zur Identifizierung der förderfähigen Kosten entsprechend den Vorgaben des BMWi
- rechtssichere Dokumentation
- Erfassung und unterschriftsreife Erstellung des Förderantrags im Onlineportal des BMWi
- Übermittlung des Antrags und Überwachung des Bescheideingangs
- Elektronischer Abruf des Förderbescheids
- Erstellung der erforderlichen Schlussrechnung und Vorlage der geforderten Unterlagen bei der Bewilligungsstelle
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