Überbrückungshilfe II - Änderungen im Überblick

29.10.2020

Anträge für die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) können gestellt werden.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Unsere Leistungen beinhalten:

  • Analyse der Buchhaltung zur Identifizierung der förderfähigen Kosten entsprechend den Vorgaben des BMWi
  • rechtssichere Dokumentation 
  • Erfassung und unterschriftsreife Erstellung des Förderantrags im Onlineportal des BMWi
  • Übermittlung des Antrags und Überwachung des Bescheideingangs
  • Elektronischer Abruf des Förderbescheids
  • Erstellung der erforderlichen Schlussrechnung und Vorlage der geforderten Unterlagen bei der Bewilligungsstelle




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