NRW-Soforthilfe 2020 Rückmelde-Frist
26.10.2020
Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.
Weitere News:
13.09.2024: Steuertermine 4. Quartal 2024
03.07.2024: Digitales Erbe: Wie Sie Kryptowährungen richtig vererben
02.07.2024: Verfall von Urlaubsansprüchen: Neue Rechtsprechung und deren Bedeutung
14.06.2024: Steuertermine 3. Quartal 2024
10.06.2024: Ausländische Renten im Fokus: Beitragsrechtliche Pflichten für Rentner in der GKV
Alle News anzeigen