Steuerliche Informationen zum Kurzarbeitergeld

17.03.2020

Nachstehend haben wesentliche Informationen zum Kurzarbeitergeld für Sie zusammengestellt. Diese erhalten Sie vorsorglich, falls es im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in Ihrem Unternehmen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einer mangelnden Auftragslage kommt.

Vorgehen:  

  • Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit zwecks Erteilung einer Stamm-Nr. Kug
  • Monatsnachweis für jeden Monat ausfüllen und von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnen lassen
  • Der Antrag auf Kurzarbeitergeld erfolgt durch uns im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung

Bitte sprechen Sie uns an wenn Ihr Betrieb betroffen ist. Wir unterstützen Sie gerne.




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