Steuerliche Informationen zum Kurzarbeitergeld
17.03.2020
Nachstehend haben wesentliche Informationen zum Kurzarbeitergeld für Sie zusammengestellt. Diese erhalten Sie vorsorglich, falls es im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in Ihrem Unternehmen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einer mangelnden Auftragslage kommt.
Vorgehen:
- Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit zwecks Erteilung einer Stamm-Nr. Kug
- Monatsnachweis für jeden Monat ausfüllen und von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnen lassen
- Der Antrag auf Kurzarbeitergeld erfolgt durch uns im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung
Bitte sprechen Sie uns an wenn Ihr Betrieb betroffen ist. Wir unterstützen Sie gerne.
Downloads
Weitere News:
26.03.2024: Steuertermine 2. Quartal 2024
20.03.2024: E-Rechnung: Ein zukunftsweisender und obligatorischer Systemwechsel
22.01.2024: DATEV Digitale Kanzlei 2024
10.01.2024: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf „ausländische Homeoffice-Tätigkeiten“
Alle News anzeigen