Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) - Übergangsfrist bis 30.09.2020
26.09.2019
Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 für die Einführung einer TSE für elektronische Kassensysteme verständigt.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Weitere News:
26.03.2024: Steuertermine 2. Quartal 2024
20.03.2024: E-Rechnung: Ein zukunftsweisender und obligatorischer Systemwechsel
22.01.2024: DATEV Digitale Kanzlei 2024
10.01.2024: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf „ausländische Homeoffice-Tätigkeiten“
Alle News anzeigen