Betriebsprüfung - Dürfen nach Abschluss einer tatsächlichen Verständigung weitere Hinzuschätzungen erfolgen?
30.07.2019
Fachbeitrag · Betriebsprüfung von Diplom Finanzwirt Michael Valder, Steuerberater
Praxis Steuerstrafrecht - IWW Institut, PStR 19
| In der Praxis enden Betriebsprüfungen oft mit dem Abschluss tatsächlicher Verständigungen, soweit der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann. Mit Entscheidung vom 16.5.19 hat das FG Münster klargestellt, in welchem Umfang weitere Feststellungen nach Abschluss einer tatsächlichen Verständigung berücksichtigt werden können. |
Sie haben Probleme mit der Betriebsprüfung?
Wir unterstützen Sie gerne.
Weiterführende Themen: Veröffentlichungen; Betriebsprüfung
Weitere News:
22.01.2021: Leichtfertig unterlassene Meldung an das Transparenzregister - Fachbeitrag
20.01.2021: Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen
19.01.2021: Neue Mitarbeiter in Brühl, Bornheim und Bonn
08.01.2021: Steuer-News Januar 2021
07.01.2021: Dankschreiben der Missionsbenediktiner von Münsterschwarzach
Alle News anzeigen