Betriebsprüfung - Dürfen nach Abschluss einer tatsächlichen Verständigung weitere Hinzuschätzungen erfolgen?
30.07.2019
Fachbeitrag · Betriebsprüfung von Diplom Finanzwirt Michael Valder, Steuerberater
Praxis Steuerstrafrecht - IWW Institut, PStR 19
| In der Praxis enden Betriebsprüfungen oft mit dem Abschluss tatsächlicher Verständigungen, soweit der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann. Mit Entscheidung vom 16.5.19 hat das FG Münster klargestellt, in welchem Umfang weitere Feststellungen nach Abschluss einer tatsächlichen Verständigung berücksichtigt werden können. |
Sie haben Probleme mit der Betriebsprüfung?
Wir unterstützen Sie gerne.
Weiterführende Themen: Veröffentlichungen; Betriebsprüfung
Weitere News:
29.11.2024: Steuertermine 1. Quartal 2025
06.11.2024: Neues Förderangebot für Gründer und Nachfolger im Mittelstand
31.10.2024: Generative KI beim FutureCamp der Stadt Bonn
25.10.2024: Ride Capital Insolvenz
Alle News anzeigen