Informationsveranstaltung „Krisenfrüherkennungspflicht – Neue Haftungsrisiken für die Geschäftsführung“  

Seit letztem Jahr gelten erweiterte Pflichten für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG,AG). Sie müssen dafür Sorge tragen, dass existenzbedrohliche Unternehmensrisiken frühzeitig erkannt werden können und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden.  

Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung am 08. Juni 2022 konnten wir in Präsenz wie online zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer begrüßen.

Zunächst erläuterte Herr Dr. Stephan Arens von der uns verbundenen Gesellschaft der GTK Rechtsanwälte die juristischen Grundlagen des StaRUG. Darüber hinaus ging er darauf ein, welche strafrechtlichen Risiken und Schadensersatzansprüche Dritter bestehen, wenn diesen Pflichten nicht nachgekommen wird.  

Von Seiten der GTK Steuerberater wurden anschließend durch Herrn StB Frank Ginster, Partner der GTK und Frau Dipl. Ök. Gudrun Mildner anhand konkreter Beispiele aufgezeigt, wie das geforderteFrüherkennungssystem passend für kleinere und mittlere Unternehmen ausgestaltet sein sollte. 

Im Anschluss konnten zahlreiche Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen einer Diskussion besprochen werden.

 

Die Unterlagen zur Veranstaltung finden Sie unter diesem Link als Download, den zum StaRUG finden Sie hier.

Untenstehend die Aufzeichnung unserer Veranstaltung vom 08.06.2022.

Für weitere Fragen und Anliegen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.