Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
Durch die Einführung des § 7b EStG soll die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment gefördert werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- im Jahr der Herstellung/Anschaffung und den folgenden 3 Jahren je 5% Sonderabschreibung
- zusätzlich zur normalen Abschreibung von 2% p.a.
- Bauantrag nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022
- Bemessungsgrundlage max. 2.000 EUR/qm Wohnfläche
- Anschaffungs-/Herstellungskosten max. 3.000 EUR/qm Wohnfläche
- Nutzung zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden 9 Jahren (entspricht in etwas der Spekulationsfrist), ansonsten Rückgängigmachung der Abschreibung
Stand der Gesetzgebung
Der am 29.08.2018 durch das BMF veröffentlichte Referentenentwurf wurde am 21.09.2018 von der Bundesregierung beschlossen. Nach erster Lesung im Bundestag am 18.10.2018 und Stellungnahme des Bundesrates am 19.10.2018 erfolgte eine öffentliche Anhörung (19.11.2018) und die 2. und 3. Lesung im Bundestag am 29.11.2018.
Die Zustimmung des Bundesrates war für den 14.12.2018 vorgesehen. Die Einführung des § 7b EStG wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist damit allerdings nicht beendet. Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung kann der Gesetzesbeschluss auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrates genommen werden. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft zu treten.
Am 28.06.2019 hat der Bundesrat nun doch noch dem Gesetz zustgestimmt. In diesem Zuge hat die Bundesregierung angekündigt, die Baukostengrenze von 3.000 EUR auf 3.500 EUR anzuheben. Hier geht es zum Gesetzesbeschluss.
Insgesamt 28 Prozent abzuschreiben
Es ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Die bereits geltende lineare Sonderabschreibung über zwei Prozent soll bestehen bleiben. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
Bezahlbaren Wohnraum schaffen
Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist laut Gesetzesbeschluss, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.
Voraussetzung: dauerhaft bewohnt
Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung Wohnzwecken dienen. Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen.
Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie greifen allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.
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