Die Grundsteuerreform 2022 kommt – auch Sie sind gesetzlich verpflichtet
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte.
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.
Sie wollen uns mit der Erstellung der notwendigen Feststellungserklärung beauftragen?
Hier erhalten weitere Informationen.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.
Als Besitzer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen - daher starten wir mit der Bearbeitung bereits im Januar 2022.
Enge Erklärungsfrist beachten
Die entsprechenden Erklärungen sind bis zum 31.10.2022 elektronisch zu übermitteln - das Elster-Formular hierzu wird frühestens zum 01.07.2022 zur Verfügung gestellt. Ihnen bleiben damit lediglich 4 Monate um alle Informationen zusammen zu tragen und die Erklärungen zu erstellen.
Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell. Erteilen Sie uns rechtzeitig einen Auftrag zur Erstellung der notwendigen Erklärungen damit wir eine fristgerechte Bearbeitung gewährleisten können.
Kontaktieren Sie uns unter: grundsteuer@gtkp.de
Ihr Ansprechpartner
