Baukindergeld

Mit dem Baukinder­geld fördert die KfW und das BMI Sie, wenn Sie

  • ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen,
  • eine Eigentums­wohnung kaufen und selbst einziehen,
  • Ihre gemietete Wohn­immobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
  • für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände
  • für Familien mit Kindern und Allein­erziehende
  • mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind

Gefördert werden Familien mit Kindern und Allein­erziehende, die folgende Voraus­setzungen erfüllen:

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
  • Ihr neues Zuhause ist zum Stichtrag Ihre einzige Wohn­immobilie.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Ihr neues Eigen­heim oder Ihre Eigentums­wohnung befindet sich in Deutsch­land. Ihre Staats­angehörigkeit spielt keine Rolle.

Wichtig: Ob Sie Baukinder­geld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antrag­stellung ab. Zwei Beispiele:

  • Sie erhalten das volle Baukinder­geld auch für ein Kind, das am Tag nach Antrag­stellung 18 Jahre alt wird.
  • Sie erhalten kein Baukinder­geld für Kinder, die nach der Antrag­stellung geboren werden.

Die vollständigen Informationen finden Sie im Merkblatt der KfW.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.