Baukindergeld
Mit dem Baukindergeld fördert die KfW und das BMI Sie, wenn Sie
- ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen,
- eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen,
- Ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen.
Das Wichtigste in Kürze
- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
- für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
- Ihr neues Zuhause ist zum Stichtrag Ihre einzige Wohnimmobilie.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
- Ihr neues Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich in Deutschland. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Wichtig: Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:
- Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kind, das am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird.
- Sie erhalten kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.
Die vollständigen Informationen finden Sie im Merkblatt der KfW.