Influencer

Als Influencer stellen sich viele besondere steuerliche Fragen:

  • Unter welche Einkunftsart fallen meine Einkünfte?
  • Welche Steuern müssen wann abgeführt werden?
  • Muss ich Gratisprodukte oder Geschenke versteuern?
  • Welche Kosten können als Betriebsausgaben angesetzt werden?

 

Einen ersten Überblick erhalten Sie im Steuerleitfaden des Bayerischen Landesamts für Steuern.

Für eine Beratung oder zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Martin Figatowski
Martin Figatowski
Rechtsanwalt | LL.M. (Taxation)
Tax Compliance Officer (C.H. Beck) | Certified Crypto Finance Expert, CCFE (Zürich) | Partner
Verena Ritzdorf
Verena Ritzdorf
Diplom-Finanzwirtin (FH)
Steuerberaterin