Einkommensteuererklärung für Studenten

Auch Studenten sollten sich so früh wie möglich mit der eigenen Steuererklärung befassen. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren immer mehr zugunsten den Abzugs von Kosten für das eigene Studium entwickelt.

Rechtsprechung bestätigt Abzugsverbot für Kosten des Erststudiums

Bereits im Jahr 2014 hat der BFH dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Klärung vorgelegt, ob Kosten für ein Erststudium  (Bachelorstudiengang) als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (BFH-Beschluss vom 17.7.2014, VI R 2/12 und VI R 8/12). 

Das Verfahren VI R 2/12 wurde dem Bundesverfassungsgericht (Az. ) zur weiteren Prüfung vorgelegt. Das Bundesverfassungsgesetz hat mit Beschluss vom 19.11.2019 beschlossen, dass § 9 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die bedeutetet, dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Dies gilt nicht für Kosten eines im Anschluss absolviertes Masterstudium, da dieses als Zweitausbildung gilt. Jedoch ist ein auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmtes Masterstudium Teil der Erstausbildung, wenn das Berufsziel erst darüber erreicht werden kann (entgegen BMF v. 7.12.2011, BStBl I 2011, 1243).

Auslandspraxissemester berücksichtigen

Studierende können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandssemesters als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof  mit Urteil vom 3.12.2020 - VI R 3/18 entschieden.

Vorangehende Berufsaufbildung oder Bachelor-Studium

Bereits jetzt können Aufwendungen für ein Studium, welches sich an eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Bachelorstudium anschließt als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Hohe Steuererstattungen beim Berufseinstieg

Soweit Ihre Werbungskosten erfolgreich in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags festgestellt wurden, werden diese mit späteren Einnahmen verrechnet und führen zu hohen Steuererstattungen.

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