Steuer Vereinigtes Königreich (UK)

 

Persönliche Steuerpflicht in UK  

Im UK erzieltes Einkommen ist grundsätzlich der Besteuerung in UK unterworfen, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem gewöhnlichen Aufenthalt der Person oder dem rechtlichen Sitz der Gesellschaft.   Für eine einzelne Person, die weder ihren tatsächlichen noch rechtlichen Wohnsitz im UK (residence und domicile) hat, bedeutet dies, dass die Einkommensteuerpflicht auf denjenigen Steuerbetrag, der als Quellensteuer von dem im UK erzielten Einkommen abgezogen wurde, begrenzt ist. Das gilt zusammen mit der Steuer auf Einkommen aus einem im UK dauerhaft betriebenen Geschäft oder freien Beruf und der Steuer auf Miet- oder Pachteinnahmen aus Grundeigentum im UK.   Einzelpersonen, die sowohl ihren gewöhnlichen Aufenthalt als auch ihren rechtlichen Wohnsitz im UK haben, sind zusätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, aber ohne bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz im UK (non-domiciled), gilt im Grundsatz die remittance basis Besteuerung, das heißt, nur nach UK überwiesene Einkommen werden besteuert. Seit 2008 jedoch muss eine langjährige non-domiciled Person mit sieben Jahren Aufenthalt innerhalb der letzten neun Jahre, welche die Remittance-Base-Besteuerung beibehalten möchte, eine jährliche Steuer von derzeit 30.000 Pfund bezahlen.   Das Konzept des Domicile ist mit dem bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz in Deutschland nur beschränkt vergleichbar. Eine Person ist – sehr vereinfacht - UK-domiciled, wenn sie dort geboren ist oder das UK der dauerhafte Wohnsitz ist.   Doppelbesteuerung des Einkommens kann durch ein geeignetes Doppelbesteuerungsabkommen (double tax treaty) vermieden werden – das UK hat ein dichtes Netzwerk an Verträgen mit vielen Staaten auch Deutschland.  

Steuerjahr  

Das Steuerjahr beginnt am 6. April und endet am 5. April des Folgejahres.    

Brexit  

Vor Brexit waren Treaty Shopping Strukturen beliebt, bei denen einerseits das häufig großzügigere DBA Netz des UK, insbesondere mit den Common Wealth Staaten, und andererseits die europäische Mutter-Tochter-Richtlinie genutzt wurden. Die Entwicklungen nach Brexit sind zu beobachten.    

Zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen des Brexits verweisen wir auf das BMF Schreiben vom 10.02.2020.

Steuersätze  

Der Einkommensteuersatz entwickelt sich progressiv und liegt in der Spitze bei 50% (in Schottlland bei 46%). Dieser wird ab einem Einkommen von 150.000,- Pfund zu Grunde gelegt.  

Gründen  

Die Gründung einer UK Ltd gelingt deutlich unkomplizierter als bspw. die einer deutschen GmbH. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unseren Kollegen in UK. Beachten Sie aber, dass die laufenden Pflichten denen einer deutschen GmbH entsprechen und , sofern Sie die Gesellschaft von Deutschland aus betreiben, deutsche steuerliche und sonstige registerrechtliche Pflichten hinzu kommen können

Ihr Ansprechpartner

Manfred Klein
Manfred Klein
Prof. Dr., Master of Laws
Steuerberater | Rechtsanwalt | Partner