Steuer Türkei
In Deutschland leben ca. 3 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln - viele haben immer noch wirtschaftliche Beziehungen in der Türkei. In diesen Fällen ist, unter Beachtung der Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens, zu prüfen, ob die Einkünfte in Deutschland zu versteuern sind. Wir gehen im Folgenden kurz auf die häufigsten Wirtschaftsbeziehungen ein.
Vermietung und Verpachtung
Wer Vermietungseinkünfte in der Türkei erzielt, muss sie in der deutschen Einkommensteuererklärung angeben. Diese Einkünfte sind zwar steuerfrei, erhöhen jedoch den Steuersatz auf die deutschen Einkünfte (z.B. Arbeitslohn, Vermietung in Deutschland etc.).
Vermietung von Lizenzen, insbesondere Taxi-Lizenzen
In der Türkei eine Taxi-Lizenz zu vermieten, kann sehr lukrativ sein. Diese Einkünfte unterliegen in Deutschland jedoch der Einkommensteuer.
Renteneinkünfte
In den letzten Jahren beziehen immer mehr Personen Renteneinkünfte. In den meisten Fällen unterliegen diese nur der deutschen Einkommensteuer.
Am 1. August 2012 ist das Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) in Kraft getreten. Es ist ab dem Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden. Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Alterseinkünften im deutsch-türkischen Verhältnis gilt das BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2014.
Kapitaleinkünfte
Banken zahlen in der Türkei höhere Zinsen als in Deutschland, sodass sich viele Privatanleger dazu entscheiden, ihr Geld in einer türkischen Bank anzulegen. Die Zinsen sind in Deutschland steuerpflichtig, die in der Türkei gezahlten Quellensteuern können in Deutschland angerechnet werden.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Neben laufender Einkünfte werden auch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland besteuert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen für diese Fälle liegt nicht vor.
Automatischer Informationsaustausch
Im Jahr 2021 nimmt die Türkei erstmals am automatischen Informationsaustausch teil - bis zum 30.06.2021 werden Daten des Jahres 2019 übermittelt. Wie oben bereits erwähnt, sind bei einem Wohnsitz in Deutschland Einkünfte, Erbschaften und Schenkungen in Deutschland zu versteuern. Auf Grund des Informationsaustausches können die deutschen Finanzbehörden Informationen über Wirtschaftsbeziehungen in der Türkei erlangen und Strafverfahren eröffnen. Diese Verfahren sind mit erheblichen finanziellen sowie im schlimmsten Fall strafrechtlichen Belastungen verbunden.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Auch wenn Sie nicht wussten, dass Ihre Einkünfte, Erbschaften oder Schenkungen in Deutschland nicht zu versteuern waren, können Sie bestraft werden.
Selbstanzeige
Sollten Sie wirtschaftliche Beziehungen in der Türkei pflegen, empfehlen wir Ihnen, ohne zu zögern aktiv zu werden. Der Gesetzgeber ermöglicht es Ihnen, Ihre fehlerhaften Erklärungen im Rahmen der Selbstanzeige zu berichtigen. In diesem Fall wären die finanziellen Belastungen geringer als bei einer Tatentdeckung durch die Behörden. Zusätzlich brauchen Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
Sprechen Sie uns rechtzeitig an, wir stehen Ihnen mit Expertenwissen zu Seite und helfen Ihnen gerne weiter.
Auch, wenn Sie bereits Nachricht von den Finanzbehörden erhalten haben, bitten wir Sie, uns ohne zu zögern anzusprechen.
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