Steuer Spanien

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien zeichnet sich durch eine Besonderheit bei der Behandlung von Einkünften aus spanischen Immobilien ab. Deutsche Besitzer von vermieteten spanischen (Ferien)Immobilien haben daher sowohl für Zwecke der deutschen als auch der spanischen Steuererklärung die entsprechenden Einkünfte nach im jeweiligen Land geltenden Steuerrecht zu ermitteln und zu erklären. 

Exkurs Besonderheit DBA Spanien - Einkünfte aus spanischen Immobilien

Das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in Spanien steht, unabhängig von einer etwaigen deutschen Zuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung, Spanien zu. Die Doppelbesteuerung wird abweichend von der Mehrzahl der anderen deutschen DBA im Ansässigkeitsstaat Deutschland durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden. 

Lediglich bei tatsächlicher Zugehörigkeit des unbeweglichen Vermögens zu einer in Spanien gelegenen Betriebsstätte iwird die Doppelbesteuerung durch Freistellung von der deutschen Steuer grundsätzlich unter Beachtung des Progressionsvorbehalts vermieden. Ab 2008 ist die Anwendung des Progressionsvorbehalts bei Einkünften aus einer passiven spanischen Betriebsstätte  ausgeschlossen. In einschlägigen Fällen ist die Frage der Gewerblichkeit der Vermietung von Ferienwohnungen zu untersuchen.

Veräußerung von Immobilien

Die Veräußerung eines in Spanien belegenen Grundstücks kann sowohl in Deutschland als auch in Spanien zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Das Besteuerungsrecht steht nach DBA grundsätzlich Spanien zu.

Ab dem Jahr 2013 gilt das neue DBA-Spanien - hier ist nunmehr geregelt, dass die Anrechnungsmethode für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen einschließlich der Einkünfte aus der Veräußerung dieses Vermögens gilt.

Ein eigenes Unternehmen/Arbeiten in Spanien

Wenn Sie Deutschland nicht als Firmenstandort für Ihr eigenes Unternehmen gewählt haben, ergeben sich nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch in Bezug auf die Besteuerung Frage- und Abklärungsbedarf.

Dies gilt aber auch, wenn Sie als Deutscher nach Spanien gehen, um dort eine neue Anstellung zu finden. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der möglichen rechtlichen Konsequenzen zu Steuer Spanien und können Ihnen damit sicher helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.