Erbschaft und Schenkung international
Auch grenzüberschreitende Schenkungen und Erbschaften werden immer häufiger und bedürfen einer genauen Prüfung um eine Doppelbesteuerung durch die beteiligten Staaten zu vermeiden.
Unbeschränkte Steuerpflicht des Erwerbers oder Erblassers/Schenkers
Eine deutsche Steuerpflicht tritt bereits für den gesamten Vermögensanfall ein, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer war(unbeschränkte Steuerpflicht).
Doppelbesteuerungsabkommen
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung exisiteren mit einigen wenigen Staaten spezielle Doppelbesteuerungsabkommen:
- Dänemark: Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen vom 31. Oktober 1996
- Griechenland: Übereinkommen zwischen Deutschland und Griechenland über die Besteuerung des beweglichen Nachlassvermögens vom 18. November / 1. Dezember 1910
- Österreich: Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern wurde von deutscher Seite fristgerecht zum Jahresende 2007 gekündigt. Entsprechend Artikel 12 Abs. 2 dieses Abkommens trat es damit am 1. Januar 2008 außer Kraft.
- Schweden: Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern vom 8. Juni 1994
- Schweiz: Gesetz zu dem Abkommen vom 30. November 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuer vom 16. April 1980
- Vereinigte Staaten von Amerika (USA): Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern vom 22. September 1982
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