Lohnsteuer und Einkommensteuer - zahlen, aber richtig

Grundsätzlich ist von jedem Arbeitnehmer von seinem Arbeitslohn Lohnsteuer als eine besondere Art der Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitnehmer indirekt an das Finanzamt gezahlt, indem der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag vom Arbeitslohn oder Gehalt einbehält und an die Behörde weiterleitet. Dies ist jedoch bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit nicht so. Auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder durch Renten fallen unter diesen steuerlichen Begriff. Die Begriffe Lohnsteuer und Einkommensteuer sind für uns Steuerberater tägliche Arbeit und wir wissen aus diesem Grund genau, worauf dabei zu achten ist. Personen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen, müssen selbst die Einkommensteuer als vierteljährliche Vorauszahlung entrichten. Diese Zahlungen werden dann nach Einreichung der Einkommensteuererklärung in einem entsprechenden Steuerbescheid angerechnet. Diesen Bescheid zu prüfen gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Steuerberaters.

Die richtige Ermittlung der Höhe

Nicht jeder Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer oder Einkommensteuer in gleicher Höhe, ebenso nicht jeder Selbstständige. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Steuertarif, der Steuerklasse, die auf den persönlichen und individuellen Besteuerungsmerkmalen basieren sowie nach der Höhe des Lohns bzw. Gehalts. Hier wird zum Beispiel unterschieden, ob ein Arbeitnehmer verheiratet ist, Kinder hat oder ob er Mitglied in einer Kirche ist. Auch die Zahl der Kinder wirkt sich auf den steuerlichen Abzug aus. Ehepartner werden meist zusammen veranlagt, wenn beide berufstätig sind oder Einkünfte aus anderen Quellen beziehen. Meist ist jedoch das so genannte Ehegattensplitting günstiger zur Anwendung, die jeweilige Steuerklasse kann nach der individuell vorteilhaftesten gewählt werden.

Alles rund um das Thema Lohnsteuer und Einkommensteuer

Die steuerliche Behandlung eines jeden Arbeitnehmers und Selbstständigen ist sehr vielfältig und das macht die Einkommensteuererklärung unter Umständen sehr komplex. Wir sind aus diesem Grund der richtige Ansprechpartner für jeden, der eine Steuererklärung nicht alleine erstellen möchte. Das ist insbesondere dann nicht zu empfehlen, wenn verschiedene Faktoren und Komponenten Berücksichtigung finden können, die der Steuerzahler nicht alle kennen wird. Ob es dabei um Freibeträge geht, um Pauschbeträge, eine Vorsorgepauschale, die Wahl der Steuerklasse oder noch vieles mehr, wir haben den fachlichen Durchblick und übernehmen gerne die Erstellung der Unterlagen.

Wir helfen Ihnen bei der Einkommensteuererklärung

Wenn Sie bei der Erstellung auf Nummer Sicher gehen möchten, so sind Sie bei uns genau richtig. Wir unterstützen Sie bei allen Themen rund um die Lohn- und Einkommensteuer und erstellen für Sie auf Wunsch Ihre Einkommensteuererklärung. Rufen Sie uns einfach an unter der Rufnummer 02232 9345-0 und lassen Sie sich beraten.