Immobilienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Immobilienrecht, insbesondere gewerbliches Miet- und Pachtrecht, Wohnungsmiet-, Wohnungseigentums- und Vertragsrecht.

  • Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beraten wir Eigentümer, Mieter, Vermieter sowie Hausverwaltungen außergerichtlich und gerichtlich bei sämtlichen hier auftretenden Fragen.
  • Typische Bereiche sind das Wohnraum- und Gewerbemietrecht, wie z. B. Kündigung, Einforderung rückständiger Mieten, Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen, Mietkautionen, Betriebskostenabrechnungen, Heizkostenabrechnungen, Mängel der Mietsache, Schönheitsreparaturen.
  • Die Begleitung und Beratung im Bereich des Wohnungseigentums sind die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Einziehung rückständiger Wohngeldforderungen, bauliche Veränderungen sowie Streitigkeiten mit dem Verwalter.
  • Darüber hinaus beraten wir Sie zu allen zivilrechtlichen Fragestellungen des Vertragsrechts, seien es Kauf- oder Werkverträge oder Schadenersatzansprüche.

Durch frühzeitige rechtliche Begleitung lassen sich häufig langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Doch stehen wir Ihnen auch bei allen gerichtlichen Auseinandersetzungen als Ihr Vertreter zur Verfügung. Weiterhin begleiten wir Sie in allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen (gewerblich, privat) bis hin zur Abwicklung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel einer Sanierung oder Restschuldbefreiung.