Schon seit Jahren weist der Verband auf Mängel in diesem Bereich hin, weil die geltenden Regeln zu einer Zweifachbesteuerung führen können. Denn schon heute gibt es erste Fälle, bei denen Senioren doppelt belastet werden: Sie haben aus ihrem bereits versteuerten Einkommen Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt und werden bei der Auszahlung ihrer Rente erneut besteuert. Ein entsprechender Fall liegt aktuell dem BFH vor (Az.: X R 20/19). An diesem Punkt warnt der Bund der Steuerzahler: Deutlich stärker werden künftige Rentnerjahrgänge betroffen sein. Diese können heute nur einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, müssen die Rente später aber voll versteuern. Deshalb fordert der Verband, dass die Politik nachbessert. Dazu hatte der BdSt bereits vor Monaten die Rentenkommission angeschrieben.
Der BdSt setzt sich konkret dafür ein, dass
- die geltenden Steuerregeln überarbeitet werden, sodass keine Zweifachbesteuerung eintritt.
- die Steuern direkt von der Rentenversicherung einbehalten werden (ähnlich wie der Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern).
- alle Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten und damit - von Amts wegen - bis zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs offenbleiben.
Der dritte Punkt ist besonders erwähnenswert - vor allem, weil viele Senioren stark verunsichert sind, ob in ihrem Fall eine Doppelbelastung vorliegt. Häufig folgt dann ein aufwendiger Schriftwechsel mit dem Finanzamt - mit einem Vorläufigkeitsvermerk lässt sich dies jedoch vermeiden. Zur Rentenbesteuerung hatte der BdSt in den vergangenen Monaten mehrere tausend Anfragen erhalten.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. Deutschland)
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