Grundsteuerreform 2022/2025

Wie bereits im Jahre 2018 berichtet, wurde die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Im Zuge der nunmehr laufenden Reform, welche bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden muss, sind alle Grundstück- und Immobilieneigentümer verpflichtet noch eine Erklärung abzugeben. Die ursprünglich bestehende Frist bis zum 31.10.2022 wurde verlängert auf den 31.01.2023.

 

Welche Informationen wir von Ihnen benötigen können Sie unserer Checkliste entnehmen. Diese Informationen finden Sie in:

  • Grundbuchauszügen /Bestandsnachweisen
  • Einheitswertbescheiden / Grundsteuermessbescheiden
  • Unterlagen über die Eigentumsverhältnisse Kaufverträge / Lagepläne
  • Wohnflächen- bzw. Grundflächenberechnungen des Gebäudes

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe und Informationsschreiben der Finanzämter

Es erfolgt keine gesonderte Aufforderung an Sie die Sie zur Erklärungsabgabe auffordert. Dies ist durch öffentliche Bekanntmachung vom 30.03.2022 bereits geschehen. Insoweit können Sie sich nicht darauf berufen, kein Schreiben der Finanzverwaltung erhalten zu haben soweit Sie Ihre Erklärung nicht oder verspätet abgegeben. Sie müssen hier mit Verspätungszuschlägen und/oder Zwangsgeldern rechnen. 

Dennoch haben die Finanzämter bereits im Mai Informationsschreiben versandt auf denen sich auch wesentliche Informationen zur Bewertung Ihres Grundstücks finden.

Unser Angebot an Sie

Wir unterstützen Sie bei der kurzfristigen Erfüllung Ihrer Erklärungspflichten und erstellen alle notwendigen Erklärungen. Ebenfalls übernehmen wir die Bescheidprüfung und Erläuterungen mit den Finanzbehörden.

Damit wir gemeinsam mit Ihnen die Erklärung erstellen können, können wir Sie ab sofort für unsere Plattform freischalten. Mit Hilfe dieser Plattform können die entsprechenden Erklärungen kollaborativ mit Ihnen vorbereitet werden.

Für den Login auf dieser Seite benötigen Sie jedoch ein Authentifizierungsmedium. Hierzu empfehlen wir Ihnen die App „Authy“. Mit der Zwei-Faktor –Authentisierung können Sie sich in unserem Portal einloggen und auf Ihre Erklärung zugreifen.   Diese können Sie sich mit folgendem QR-Code vorab runterladen:

Honorar

Unser Honorar für die entsprechenden Erklärungen richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dieses beträgt für Grundbesitz im Privatvermögen:

Für die selbstgenutzte Wohneinheit berechnen wir im Bundesmodell pauschal 250,00 EUR netto (297,50 EUR brutto), soweit alle benötigten Unterlagen/Angaben vollständig vorgelegt werden können.

Für vermietete Immobilien berechnen wir im Bundesmodell pauschal

- für eine Wohnung oder ein Haus 350,00 EUR netto (416,50 EUR brutto),

- für Mehrfamilienhäuser 125,00 EUR netto (148,75 EUR brutto) je Wohneinheit, mindestens 350,00 EUR netto (416,50 EUR brutto).

Für Baugrundstücke, die nicht bebaut sind, berechnen wir im Bundesmodell pauschal 200,00 EUR netto (219,00 EUR brutto), soweit alle benötigten Unterlagen/Angaben vollständig vorgelegt werden können.

Auslagen, Digitalisierung von Unterlagen, Prüfungen von Bescheiden und Stellungnahmen zu Rückfragen sowie persönliche Beratungstermine sind in den o.g. Werten nicht enthalten.    

Die Wertermittlung für Grundbesitz im Betriebsvermögen erfolgt nach dem Mittelwert der StBVV.

Sie haben Fragen? Sie wollen uns mit der Erstellung der Erklärungen beauftragen?

Senden Sie uns gerne eine Nachricht an grundsteuer@gtkp.de.

Hier finden Sie alle Dokumente die Sie für eine Beauftragung benötigen:

Auftragsbestätigung

Vollmacht

Diese bitten wir ebenfalls unterzeichnet an die vorgenannte E-Mailadresse zu senden. Sie erhalten im Anschluss weitere Informationen zu benötigten Unterlagen.

Ihre Ansprechpartner

Martin Figatowski
Martin Figatowski
Rechtsanwalt | LL.M. (Taxation)
Tax Compliance Officer (C.H. Beck) | Certified Crypto Finance Expert, CCFE (Zürich) | Partner
Adem Göksal
Adem Göksal
Diplom-Kaufmann
Steuerberater | Partner