Gesetzesentwürfe zur Grundsteuer beschlossen
26.06.2019
Am 21. Juni 2019 wurden 3 Gesetzesentwürfe beschlossen. Diesen müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt muss nach den Vorgaben des BVerG bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen. Die Bewertung der Grundstücke nach den neuen Vorgaben soll auf den 01. Januar 2022 erfolgen. Die neue Grundsteuer ist dann ab dem 01. Januar 2025 zu entrichten.
Neben Änderungen in der Berechnung wurde auch die Einführung einer Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke beschlossen.
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